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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Druckerei Huwig GmbH
§ I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.
Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der Druckerei Huwig GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer). Wir liefern ausschließlich an Firmen und nicht an Privatpersonen.
§ II. Anmeldung
1. Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
2. Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.
§ III. Preise / Annahme der Bestellung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten
unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben, insbesondere die Option
"Imprint". Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte
gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige
ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Sie gelten
frei Haus Deutschland. Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht,
Porto sind im Preis eingeschlossen. Die Annahme ihrer Bestellung
erfolgt durch Versendung der Ware.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers
einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands
werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen
gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber
wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt
werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge,
Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden
berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.
4. Bei Auftragseingängen per eMail oder per Post berechnen
wir eine Eingabepauschale von 22,- (inkl. MwSt) zusätzlich.
Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Druckerei Huwig GmbH ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
§ IV. Imprint
(Eindruck des Logos von plakatdrucker.de auf dem
Druckprodukt)
Wenn der Auftrag des Auftraggebers mit Imprint erfolgen soll,
muss bei der Kalkulation (http://www.plakatdrucker.de/step1.jsf)
die Imprint-Auswahlbox auf "mit Imprint" gesetzt
werden, sowie eines der zur von dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Logos in der entsprechende
Größe platziert werden. Auf Plakaten bis B2 und
Kombis muss das Logo im Format von 70 x 8 mm
gesetzt werden. Bei A1 und B1 Plakaten muss das Logo im 140
x 16 mm gesetzt werden. Bei Flyer, Karten, Briefe und Aufkleber
im Format von 30 x 3,5 mm. In diesem Fall reduziert
der Auftragnehmer den Produktpreis bis zu 10 %. Bei Aufträgen bei denen
die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlage
kein Logo/Imprint enthält, aber als "mit Imprint"
bestellt wurden, wird der ursprünglichen Produktpreis
zu Grunde gelegt und auch so ausgeführt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor Aufträge mit Imprint zu verweigern.
§ V. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.Diese kann sein:Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzug (Lastschriftverfahren).
1. Nachnahme
Bei Zahlung per Nachnahme wird am Tage der Lieferung der komplette Endbetrag durch den Überbringer kassiert. Es wird ausschließlich
Bargeld akzeptiert.
2. Vorkasse
Bei der Zahlung per Vorkasse überweisen sie den
Endbetrag auf unser Konto.
Die Bestellung
wird erst nach Geldeingang versendet.
3. Bankeinzug (Lastschriftverfahren)
Der Bankeinzug wird immer mittwochs getätigt. Alle Bestellungen die bis dahin vorliegen werden eingezogen. Für eine von uns nicht verschuldete Rücklastschrift werden alle anfallenden Kosten und Auslagen an den Auftraggeber berechnet.
Damit die Zahlungsweise "Bankeinzug" in der Kalkulation auch verfügbar ist sind 2 Dinge erforderlich:
a. müssen alle Bankverbinungsdaten eingetragen sein
b. müssen
Sie angemeldet sein.
Nach Speicherung der Bankverbindungsdaten kann es einige Minuten dauern, bis die Zahlungsweise "Bankeinzug" verfügbar ist.
4. Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss (§ 1) zur Zahlung fällig ohne jeden
Abzug. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht
sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung
oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber
ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der
Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung
und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung
haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
5. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene
Vorauszahlung verlangt werden.
6. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
7. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung
des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit
des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer
Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten
sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem
Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der
Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben
rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von
8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt
und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten
gem. Ziff. II (Preise) nicht, kommt er auch ohne Mahnung
in Verzug.
Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruchauf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ VI. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport
durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich
abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin
der Schriftform. Die Lieferfrist unterbricht, wenn die Kundenangaben
fehlerhaft sind.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann
der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben,
wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht
verbunden.
4. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers
als auch in dem eines Zulieferers wie z. B. Streik, Aussperrung
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen
erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber
ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls
verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der
Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens
vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung
möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.
5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten
Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und
sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß
§ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der
Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück.
Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers
zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger
Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere
Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können
dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben
werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle
benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur
unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen
nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung.
Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt
der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter
entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der
Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine
Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden.
Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber,
frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung
sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt,
vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten
zu verlangen.
7. Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der
schriftlichen Auftragserteilung und aller mangellosen produktionsrelevanten
Vorlagen, welche bis 9 Uhr bei uns eingegangen sind. Wir geben
die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an. Werktage
sind von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Bei
einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen
Kosten berechnet. Plakate und Kombis drucken wir direkt nach
Bestellung innerhalb von 2 oder 4 Produktionstagen (i.d.R.
alle Werktage). Der Tag der Bestellung kann als ganzer Produktionstag
gewertet werden, wenn die Bestellung bis 9.00 Uhr abgeschlossen
ist. Flyer, Karten, Briefpapier und Blocks drucken wir wöchentlich zu verschiedenen Terminen.
8. Feiertagsregelung:
Als Feiertage gelten alle bundeseinheitlichen Feiertage, sowie alle Feiertage im Saarland.
Wöchtenliche Liefertermine:
Fällt auf einen wöchentlichen Liefertermin ein Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin auf den nächsten Werktag. Der reguläre Annahmeschlußtag bleibt.
Fällt auf den regulären Annahmeschlußtag oder zwischen Annahmeschlußtag und regulärem Liefertermin ein Feiertag, so ist der Annahmeschlußtag einen Tag früher (vorheriger Werktag). Der Liefertermin bleibt.
Alle Feiertage sind in der Datenbank enthalten und die Kalkulation nennt als Liefertermin und Annahmenschluß immer das richtige Datum.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
Fallen, wie z. B. beim Versand in Länder außerhalb der EU, Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.
§ VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers
gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung
ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer
nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs
ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen
Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den
Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt
um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen
nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter
und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer
als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem
Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind
Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer
auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts
der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt
als Vorbehaltseigentum.
§ VIII. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr
etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt
werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte
Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst
nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung
verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser
Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach
oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs
fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass
die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse
ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren
können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich
zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken)
und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für
Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht
oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des
Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten)
durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten
Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen
hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten
technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren
einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird
die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %,
unter 2.000 kg auf 15 %.
9. Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache
einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer
jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung
zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen
ist.
10. Falls die vom Auftraggeber gestellten Daten nicht den
Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, werden diese ggf.
für den Druck aufbereitet. Eine Miteilung an den Auftraggeber
muß nicht erfolgen. Dies gilt insbesondere für Dateien
die auf RGB-Farben basieren, Dateien mit geringer Auflösung
und Dateien mit nicht eingebetteten Schriften. Die daraus
resultierenten Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität
des Endproduktes können nicht beanstandet werden.
11. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
§ IX. Widerrunfsrecht
Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind waren zu liefern,
– die nach spezifikation Des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
– die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind.
Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Das gilt Auch, wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
§ X. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet
– für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
– für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,
auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Der Auftragnehmer haftet ferner
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Der Auftragnehmer haftet schließlich
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
§ XI. Datenherausgabe; Archivierung
1. Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2 oder äußert den ausdrücklichen Wunsch zur Rücksendung. Die Kosten der Rücksendung trägt in dem Fall der Auftraggeber.
2. Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
§ XIII. Datenschutz
1. Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
2. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.
§ XIV. Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 10 Abs. 1 bis 3. § 10 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
2. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ XV.
Handelsbrauch
Im
kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie
(z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie
Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten
Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag
erteilt wurde.
§ XVI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und
Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber
oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen
die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat
dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu
besorgen.
§ XVII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte
verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
§ XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ XIX. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder
werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung
ersetzt.
Stand: 20.05.2010
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